Katze machte Besitzer krank
Gericht: Kein Mangel bei Infektion Quelle: Anwalt Suchservice 11.01.07
Köln, den 22.03.2006. Tierfreunde müssen beim Kauf einer Katze mit weit verbreiteten Tierkrankheiten und Infektionen rechnen. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, sollten sie sich beim Verkäufer über den einwandfreien Gesundheitszustand des Tieres vergewissern. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes Zittau hervor.
Wie der Anwalt-Suchservice (Service-Rufnummer: 0900 – 10 20 80 9/ 1,99 €/ Min.) berichtet, hatte ein Mann auf einer Ausstellung einen Perserkater für 300 Euro von einem Hobbyzüchter gekauft. Kurze Zeit später litt die gesamte Familie des Käufers an juckenden und entzündlichen Hautveränderungen. Grund dafür war eine Infektion mit der Pilzart „microsporum canis“. Der Katzenliebhaber war davon überzeugt, dass seine Familie sich bei dem Perserkater angesteckt und der Züchter beim Verkauf von dessen Pilzbefall gewusst habe. Der Käufer forderte deshalb Kaufpreisminderung sowie Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Fall landete vor Gericht.
Das AG Zittau wies die Klage ab (Urt. v. 30.3.2005 – 5 C 389/04). Der Mann habe keinerlei Ansprüche gegen den Züchter, weil kein kaufrechtlicher Mangel vorgelegen habe, so das Urteil. Zwar könne der Käufer eines Tieres grundsätzlich erwarten, dass dieses gesund und nicht infiziert sei, so der Richter. Doch beim Kauf einer Katze müsse laut Gutachter mit unter diesen Tieren weit verbreiteten Krankheiten oder Infektionen gerechnet werden, die sich sogar auf den Menschen übertragen könnten. Dies treffe besonders für den Pilzbefall mit „microsporum canis“ zu. Rund 20 Prozent aller Katzen seien damit latent infiziert und deshalb natürliche Infektionsträger. Ohne eine ausdrückliche Absprache über den genauen Gesundheitszustand einer Katze beim Kauf, müsse der Käufer sich deshalb bei Pilzbefall so behandeln lassen, als habe er wissentlich ein infiziertes Tier erworben.
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