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Urlaubszeit – die Katze bleibt zu Hause
Katzen sollten nicht mit in den Urlaub genommen werden, rät die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN.
Quelle: VIER PFOTEN
02.06.08


» (c) Foto: Ancesco Prepilli
Hamburg, 28.05.2008 - Katzen sollten nicht mit in den Urlaub genommen werden, rät die Tierschutzstiftung VIER PFOTEN. Denn Katzen sind stark ortsgebunden und fühlen sich in ihrer gewohnten Umgebung am wohlsten. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn dem Tier das Urlaubs-Domizil sehr vertraut ist, wie z.B. bei einem Wochenend- oder Ferienhaus.

“In fremder Umgebung drücken Katzen ihr Unwohlsein häufig dadurch aus, dass sie ihr Geschäft überall aber nicht in die Katzentoilette machen. Vor allem aber besteht die Gefahr, dass sie aus Protest oder Verunsicherung weglaufen und ihr altes zu Hause suchen“, sagt Martina Schnell, Referentin für Heimtiere bei VIER PFOTEN.



Für Katzen ist es das Beste, wenn sie während des Urlaubs zu Hause bleiben dürfen und dort von einer vertrauten Person versorgt werden. Dabei sollte der „Katzen-Sitter“ in dieser Zeit in der Wohnung wohnen oder sich täglich dort aufhalten und den Katzen regelmäßig ihre Schmuse- und Spielstunden bieten. Gut ist es, vor der Abreise die Gewohnheiten und Bedürfnisse der Katze schriftlich festzuhalten. So hat der Betreuer es leichter, alles Wichtige zu berücksichtigen. Die Telefonnummer des Tierarztes und die Urlaubsadresse sollten ebenfalls bereit liegen.

Ist es nicht möglich, das Tier im eigenen Heim betreuen zu lassen, können Katzen auch von einer ihnen vertrauten Person aufgenommen werden. Falls die Gegend der Katze unbekannt ist, sollte sie in der ersten Woche keinen Freigang bekommen, denn sie könnte davon laufen.

Muss die Katze in einer Katzenpension untergebracht werden, rät VIER PFOTEN, bei der Auswahl sehr kritisch zu sein. Leider gibt es eine Reihe von Pensionen, in denen die Tiere schlecht aufgehoben sind und gesundheitliche Schäden erleiden. „Wir empfehlen, Katzen vor der Unterbringung mindestens gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche impfen zu lassen - nicht weniger als zwei Wochen vor der Unterbringung und nicht länger als ein Jahr zuvor. Außerdem sollte die Katze entwurmt und entfloht sein. Es sollte immer ein schriftlicher Vertrag mit der Pension abgeschlossen werden, in dem auch die tierärztliche Versorgung im Krankheitsfall festgeschrieben ist“, erklärt Martina Schnell. Der Platz in einer fachlich gut geführten Katzenpension sollte rechtzeitig reserviert werden.

Ein Kriterienkatalog von VIER PFOTEN gibt Auskunft, woran man eine gut geführte Katzen-Pension erkennt. Im Internet unter www.vier-pfoten.de oder am Service-Telefon: 040-399 249-42 Montags bis Freitags von 11.00 bis 17.00 Uhr.


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